Ausstehende Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025
Die Finanzämter übermitteln den Städten und Gemeinden die Daten der Grundsteuermessbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur noch auf dem elektronischen Weg.
Dies geschieht in Form von Datensätzen und nicht mehr in Papierform.
Wie das Finanzamt dem Fachbereich Finanzen des Rathauses mitteilte, gab es bei einigen Datensätzen Fehler bei der Übermittlung.
Das heißt, dass einige Daten von Grundsteuermessbescheiden nicht dem Steueramt des Rathauses Petershagen/Eggersdorf vorliegen.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger bitten, die einen Grundsteuermessbescheid für das Jahr 2025 vom Finanzamt erhalten haben, diesen an uns weiterzuleiten, sofern Ihnen bisher kein Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vorliegt!
Auf diesem Wege kann eine Nachzahlung für mehrere Jahre vermieden werden und die Sicherung der Stetigkeit des Grundsteueraufkommens ist gewährleistet.
Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf zu und zählen zu einer der wichtigsten Einnahmequellen. Diese Mittel benötigt die Gemeinde, um z.B. Schulen, Kitas, das Strandbad oder die Bibliothek zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vornehmen zu können.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Telefon: 03341 / 41 49 404 oder 03341 / 41 49 405
E-Mail Fachbereich Finanzen: finanzen@petershagen-eggersdorf.de
Postanschrift: Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf