Wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, tritt am 1. August 2023 ein geändertes Kindertagesstättengesetz (KitaG) in Brandenburg in Kraft.
Damit müssen Sie auch im vorletzten Kita-Jahr vor Schuleintritt keine Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes mehr zahlen.
Sofern Sie bisher Ihre Beiträge für die Betreuung per Dauerauftrag gezahlt haben, denken Sie bitte an die Kündigung dieses Auftrages ab August 2023. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie nichts tun. Diese erlischt automatisch.
Bitte beachten Sie: Das Essengeld für die Mittagsversorgung ist auch weiterhin zu zahlen.
Für Rückfragen steht Ihnen im Rathaus, Sachgebiet Kita/Schule/Bildung, Frau Szameitpreiks gern zur Verfügung. (Tel.: 03341/4149-317)