Laubentsorgung

Straßenlaub wird entsorgt

Das Straßenlaub im Herbst wird von der Gemeinde kostenfrei bis Dezember entsorgt.

zum Tourenplan der Straßenlaub-Entsorgung

Bitte füllen Sie das Straßenlaub in handelsübliche 120 l-Plastiksäcke und stellen diese in der Woche der Abholung vor das Grundstück. Loses, nur zusammengeharktes Laub kann nicht entsorgt werden! Astwerk, Heckenschnittmaterial, Eicheln, Kastanien usw. gehören nicht in die Laubsäcke!

Ab der 40. Kalenderwoche entsorgt die Firma Thorsten Rahlf GmbH (Telefon 033394/59852) nach Tourenplan die Straßenlaubsäcke. Nutzen Sei die Kompostieranlagen der Region für Ihre Gartenabfälle oder das Angebot des Landkreises MOL. (www.märkisch-oderland.de).

Bitte beachten Sie:  Aufgrund verschiedener Widrigkeiten können die Termine des Tourenplans nicht immer wie vorgesehen eingehalten werden. Die Firma ist auf alle Fälle im Einsatz und wird auch die „Liegenbleiber“ entsorgen.

Abschließend gilt der Dank allen fleißigen Anwohnern, die das Straßenlaub vor ihrem Grundstück zusammenharken und damit nicht nur Sicherheit gewährleisten, sondern auch persönlich einen Beitrag für ein sauberes Gemeindebild leisten.

Entsorgung des Straßenlaubs im Herbst - hier einige grundsätzliche Informationen:

Um die Laubentsorgung umweltfreundlicher gestalten zu können, wurde 2019 in der Karl-Münz-Straße im Rahmen eines Pilotprojektes ein Testlauf mit kompostierbaren Papiersäcken durchgeführt. Dazu wurden im September 2019 an die Anwohner der Karl-Münz-Straße diese Papiersäcke zum Befüllen mit zusammengeharktem Straßenlaub ausgegeben. Die bisher erhaltenen praktischen Erfahrungen der Anwohner bezüglich der Handhabung waren durchaus positiv, so dass das Pilotprojekt 2020 dort fortgesetzt wurde.

Die Gemeinde hat sich vorerst gegen eine grundsätzliche Umstellung von den Plastiksäcken auf die umweltfreundlicheren Papiersäcke entschieden. Verschiedene Gründe sprachen dagegen, u.a. muss der Erwerb der Papiersäcke zusätzlich zu den Entsorgungskosten finanziert werden. 

Zu alternativen Entsorgungsmöglichkeiten (z. B. Gitterboxen oder Laubsauger) werden regelmäßig Erfahrungen mit dem Entsorgungsunternehmen und auch mit anderen Kommunen ausgetauscht und bezüglich der Umweltfreundlichkeit betrachtet. Dabei ist nicht nur der offensichtliche Aspekt der Entstehung von Plastikmüll zu betrachten, sondern auch versteckte Fakten, wie z. B. entstehende Schadstoffimmissionen durch Abgase oder Lärmbelästigungen, zu berücksichtigen. Wir halten also die derzeitige Entsorgungsmethode weiterhin auf dem Prüfstand, um die Straßenlaubentsorgung möglichst umweltfreundlich und doch auch kostengünstig zu gestalten und die Anwohner bei der Straßenlaubentsorgung auch weiterhin unterstützen zu können.

Für unsere neuen Anwohner folgende ergänzende Hinweise:

Mit der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde wird die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen. Dazu sind die Gemeinden gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz (Abschnitt 7, § 49a (4) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 3 und § 28, Abs. 2, Nr. 9) berechtigt. Damit sind die Grundstückseigentümer für die Sicherheit vor ihrem Grundstück und der Beseitigung von Kehricht, Glas, Laub und sonstigem Unrat verantwortlich. Anderenfalls würden auf sie die finanziellen Folgen eines Schadensfalls, wenn beispielsweise Passanten auf glitschigem Laub ausrutschen, lasten.

Wenn in den Herbstmonaten die Straßenbäume den Großteil ihres Laubs abwerfen, unterstützt die Gemeinde die Grundstückseigentümer bei ihrer Reinigungspflicht. Sie haben dann die Möglichkeit, das   v o r   dem Grundstück gesammelte Laub in Plastiksäcke zu verstauen und zur Entsorgung verkehrssicher am Fahrbahnrand abzulegen. Dieses Angebot gilt jedoch nur für die Herbstzeit. Laub oder Gartenverschnitt vom Grundstück auf diese Weise zu entsorgen oder auch Laubsäcke das Jahr über auf dem Grundstück zu sammeln und im Herbst am Fahrbahnrand abzulegen, ist illegal. Außerhalb der Herbstsaison sind Laub oder Blüten im Rahmen der Reinigungspflicht selbst zu entsorgen – entweder auf dem eigenen Kompost oder bei den öffentlichen Kompostieranlagen.

Bisher hat die Gemeinde die Kosten dafür allein getragen. Ebenso werden auch die Kosten für die Reinigung der Fahrbahnen bisher nicht auf die Anwohner umgelegt, obwohl dies in Höhe bis zu 75 % möglich wäre. Bitte handeln Sie fair, damit das auch in nächster Zeit so bleiben kann.

Wohin nun mit dem Laub, das auf dem eigenen Grundstück liegt?

Entsorgen können Sie es auf vielerlei Art. Auf dem eigenen Kompost wird gute Erde daraus, allerdings sollten die Blätter nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge ausmachen. Alternativ können Sie das Herbstlaub auch auf den Beeten verteilen. So findet der Igel im Winter einen Unterschlupf, die Blumen sind vor Frost geschützt und die Erde im Beet wird mit neuen Nährstoffen versorgt.

Können jedoch kompostierbare Gartenabfälle, wie z. B. Laub nicht auf Ihrem Grundstück verwertet bzw. kompostiert werden (§ 16 Abs. 1 Abfallsatzung), sind diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also dem Landkreis Märkisch-Oderland zu überlassen (siehe § 17 KrWG). Es gibt die Möglichkeit, offizielle Banderolen für die Entsorgung von Ast- und Strauchwerk sowie Laubsäcke für Laub- und Pflanzenabfällen käuflich zu erwerben, die die Aufschrift „Märkisch-Oderland Grünabfallsammlung“ tragen. Die Verkaufsstellen dafür sind in unserer Gemeinde im Ortsteil Petershagen das Schreibeck Schulz in der Eggersdorfer Straße und das Bestell- und Dienstleistungscenter Ludwig in der Lessingstraße sowie im Ortsteil Eggersdorf das Bauzentrum Sommer in der Petershagener Chaussee und in der Landhausstraße bei Post&More.

Grün- und Gartenabfälle können auch von den Bürgern direkt zu den zugelassenen Kompostierungsanlagen (nächstgelegene: Opitz GmbH, An der Umgehungsstraße im Ortsteil Eggersdorf) gebracht werden. Weitere Kompostierungsanlagen finden Sie auf der Internetseite www.märkisch-oderland.de/Abfallentsorgung/Entsorgungssystem/ Grünabfallsammlung.

Es besteht auch die Möglichkeit, mit dieser Leistung Einzelunternehmen oder Gartendienstleister zu beauftragen. Es bietet beispielsweise die Firma R.I.T.S (www.rits-gmbh.de) die Bereitstellung von sogenannten BIG BAGS an. Nach dem Befüllen mit Ihrem Laub und Gartenabfällen wird der Big Bag wieder von der Firma abgeholt und der Inhalt in der eigenen Kompostanlage verwertet. Die Stützpunkte dieser BIG BAGS in unserer Gemeinde sind bei Post&More, Landhausstraße oder im Gartencenter Kolbinger.

Übrigens, das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen oder eine Entsorgung im Wald ist keine Alternative zu Kompost, Beet oder Kompostieranlage! Die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4 besagt: "Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig." Das heißt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.

In der Annahme, dass Grünabfall ein biologisch abbaubarer Abfall ist, der sich in der Natur ohne Schaden zersetzen und dem Boden wieder Nährstoffe zuführen würde, werden die in Gärten anfallenden Grünabfälle vielfach in nahe gelegene Waldstücke oder an Straßen-, Feld- und Wiesengräben entsorgt. Diese wilde Grünabfallentsorgung in Wald und Flur ist illegal, denn sie verstößt gegen das Abfall-, Wasser-, Landschafts- und Forstrecht und wird ordnungsrechtlich mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Dann entsorgen Sie doch besser Ihre Gartenabfälle ordnungsgemäß mit den genannten Banderolen bzw. Laubsäcken („Märkisch-Oderland Grünabfallsammlung“) oder direkt bei den zugelassenen Kompostierungsanlagen.

Was tun, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die übertragene Reinigungspflicht, die Gartenarbeiten oder den Winterdienst selbst durchzuführen?

Die Reinigungspflicht zu ignorieren, befreit den Eigentümer nicht von der Haftung im Schadensfall. Es gibt in unserer Region eine Menge Einzelunternehmer, Gartenhelfer, Dienstleistungsunternehmen oder Hausmeisterdienste, die die Durchführung der Reinigungs- und Gartenarbeiten oder des Winterdienstes für Sie übernehmen.

 

 

 

 

 

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