Hinweise rund um die Anmeldung für einen Kitaplatz

Wann sollte ich mich um einen Kitaplatz kümmern?
Wenn Sie in der Gemeinde wohnen, können Sie dies tun, sobald das Kind geboren und im Einwohnermeldeamt der Gemeinde angemeldet wurde. Wenn Sie neu in die Gemeinde ziehen, können Sie einen Bedarf anmelden, sobald feststeht, dass Sie umziehen werden. Für die Anmeldung des Betreuungsbedarfs in den Kitas unserer Gemeinde nutzen Sie bitte das Elternportal KIVAN.

Dann habe ich doch noch keinen Rechtsanspruch, weil ich hier noch nicht gemeldet bin?
Ja, aber unabhängig davon, ob das Bestehen des Rechtsanspruches auf Betreuung in einer Kindertesstätte festgestellt wurde, können Sie den Bedarf schon anmelden. Die Feststellung, ob ein erweiterter Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht, trifft das Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Noch eine Bitte zur Bedarfsanmeldung: Bitte planen Sie Ihre Elternzeit möglichst vorausschauend. In den Kindertagesstätten verändert sich die Anzahl der Kinder im Normalfall nur zum Schuljahresbeginn, denn dann wechseln viele 5- und 6‑Jährige aus den Einrichtungen in die Schulen. Da unsere Kindereinrichtungen vorwiegend aus altershomogenen Gruppen bestehen, werden in der Zeit zwischen zwei Schuljahren nur selten Betreuungsplätze frei. Denken Sie daran, Ihre Daten im Elternportal aktuell zu halten. Wenn ein angemeldeter Bedarf entfallen sollte, löschen Sie diesen bitte über Ihren Account im Elternportal KIVAN.

Wie werden die Plätze verteilt?
Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen und unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur (Altershomogenität) entsprechend der in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehenden Plätze.

Wann erfolgt die Vergabe?
Mit KIVAN können Sie Ihr Kind in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung vormerken. Der Online‑Service erleichtert Ihnen die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz auf vielfältige Weise: Zum einen können Sie sich ganz bequem von Zuhause oder jedem anderen Ort aus über die bestehenden Kinder‑Betreuungsangebote im Krippen- und Kindergartenbereich in Petershagen/Eggersdorf informieren sowie in Ruhe entscheiden, welche Einrichtungen für Sie und Ihr Kind in Frage kommen. Weiterhin können Sie Ihre Anmeldung jederzeit aktualisieren. Sie können z.B. Adressänderungen eingeben oder die Prioritäten für die Kitas ändern. Darüber hinaus löst KIVAN alle bisher bestehenden Anmeldeformen für einen Kitaplatz ab und steht als zentrale Plattform für einen schnellen, effektiven und transparenten Datenaustausch zwischen Eltern, Anbietern und Verwaltung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Mit dem Eintrag Ihrer Wunscheinrichtungen ist noch keine Platzzusage verbunden! Ihre Daten werden vielmehr direkt an die Träger der von Ihnen ausgewählten Einrichtungen weitergeleitet. Hier wird dann geprüft, ob ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Sie können sich für maximal 3 Betreuungseinrichtungen vormerken lassen. Mit der Reihenfolge legen Sie auch die Priorisierung fest. Die Anmeldungen beziehen sich i.d.R. auf das jeweilige Kita‑Jahr, können aber auch mit einem Termin, der bis zu 3 Jahren in der Zukunft liegt, abgegeben werden. Ein Kita‑Jahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet zum 31.07. des Folgejahres. Die reguläre Platzvergabe zum neuen Kita‑Jahr erfolgt aktuell einmal jährlich im Frühjahr, variiert jedoch bei den einzelnen Trägern. In der Zeit zwischen Ihrer Anmeldung und der Vergabe von Betreuungsplätzen für das von Ihnen gewählte Aufnahmejahr erhalten Sie keine Informationen über Ihren persönlichen Eltern‑Account. Eventuell notwendige Informationen an alle Eltern (z. B. zum Beginn der Platzvergabe) finden Sie auf der KIVAN‑Startseite.

Für weitere Fragen steht die Sachbearbeiterin für Kindertagesstättenverwaltung in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8 in 15345 Petershagen/Eggersdorf zu den bekannten Sprechzeiten oder telefonisch unter Tel. 03341 4149‑312 sowie per E‑Mail kitaverwaltung@petershagen-eggersdorf.de  gern zur Verfügung.