Informationen zur Bürgermeisterwahl 2026
Erste Zahlen vom 15. Februar 2026
Bürgermeisterwahl in unserer Gemeinde
Unter diesem Link finden Sie das vorläufige Wahlergebnis
Anleitung zur Auszählung der Stimmen in den Urnenwahlvorständen
Hinweise für unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Hier finden Sie die Anleitung als PDF
Informationen zur Briefwahl
Die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl in unserer Gemeinde am 15. Februar 2026 laufen auf Hochtouren. Rund 2000 Wählerinnen und Wähler haben bereits ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde stellen diese seit 21.01. zu, basierend auf den positiven Erfahrungen der Bundestagswahl im vergangenen Jahr.
Falls es zu einer Stichwahl am 15. März 2026 kommt, erhalten Sie automatisch neue Briefwahlunterlagen.
Bitte geben Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post, damit sie fristgerecht bei der Wahlbehörde eingehen. Alternativ können Sie die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr direkt in die Briefkästen der Rathäuser in Petershagen und Eggersdorf einwerfen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Wenn Sie noch keine Briefwahl beantragt haben, können Sie dies bequem online tun. Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone oder nutzen Sie den Link Online-Wahlschein. Im Rathaus Eggersdorf können Sie während der üblichen Sprechzeiten Ihre Briefwahl direkt beantragen oder vor Ort wählen.
Für alle, die die Wahl mit einem Sonntagsspaziergang verbinden möchten, öffnen unsere 13 Wahllokale am 15. Februar 2026 um 8:00 Uhr.
Unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer freuen sich auf Ihre Teilnahme.
Antrag für Online-Wahlscheine
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 15.02.2026
Für die Beantragung des Online-Wahlscheines nutzen Sie bitte folgenden Link:
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12064380
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 38 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und § 40 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 15.02.2026 in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf hat der Wahlausschuss am 11.12.2025 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Fischer, Dirk (Alternative für Deutschland - AfD)
Geburtsjahr 1970
Teamleiter Montage
Petershagen/Eggersdorf
Rutter, Marco (Einzelwahlvorschlag Rutter)
Geburtsjahr 1974
Diplombetriebswirt
Petershagen/Eggersdorf
Wesner, Rainer Hannes (Einzelwahlvorschlag Wesner)
Geburtsjahr 1967
Service Manager
Petershagen/Eggersdorf
Alle Informationen finden Sie auch im Amtsblatt 09/2025
Wahlbekanntmachung
gem. § 42 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
- Am 15. Februar 2026 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Eine mögliche Stichwahl findet am 15. März 2026, ebenfalls in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
- Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ist in 13 allgemeine Wahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 25. Januar 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann.
- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge.
- Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die sie in der Weise abgibt, dass sie den Bewerber oder die Bewerberin, dem oder der sie ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen eindeutig kennzeichnet. Ist für die Wahl oder Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen, hat der Wähler sein Wahlrecht in der Weise auszuüben, dass er in einem der bei den Worten „Ja" oder „Nein" befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt.
- Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll zur Stimmabgabe mitgebracht werden.
- Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in dem Wahlraum eines beliebigen Wahlbezirkes des Wahlgebietes (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf) oder durch Briefwahl teilnehmen.
- Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
- Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel.
- Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
- Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl.
- Sie legt den verschlossenen weißen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.
- Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
- Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl treten die Briefwahlvorstände am 15. Februar 2026 und - bei einer möglichen Stichwahl - am 15. März 2026 jeweils ab 15.00 Uhr in der Mesa der Grundschule Petershagen bzw. im Hort Eggersdorf zusammen.
- Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Petershagen/Eggersdorf, den 01. September 2025
Gez.
Marco Rutter
Bürgermeister
Bekanntmachung zu Wählerverzeichnis und Wahlscheinen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf am 15. Februar 2026
- Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf wird am 15. Februar 2026 durchgeführt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 15. März 2026 statt.
- Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 15. Februar 2026 liegt in der Zeit vom 26. Januar 2026 bis 30. Januar 2026
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
im Rathaus im Ortsteil Eggersdorf (Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Raum 8.005) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
- Das Wählerverzeichnis wird nach Maßgabe des § 23 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ausgelegt, d.h. jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, in dem oben genannten Zeitraum die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner bzw. ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Ein Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht darüber hinaus nur, sofern Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
- Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können gestellt werden:
a) von wahlberechtigten Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebiets liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben. In diesem Fall haben sie das der Wahlbehörde gegenüber in geeigneter Weise glaubhaft zu machen,
b) von wahlberechtigten Personen, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und
c) von wahlberechtigten Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern, die nicht der Meldepflicht unterliegen
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 31. Januar 2026 bei der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Wahlbehörde), Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf zu den unter Punkt 2 genannten Tageszeiten zu stellen.
Die wahlberechtigten Personen haben zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt haben.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 30. Januar 2026 bei der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Wahlbehörde), Am Markt 8, 15345 Petershagen/ Eggersdorf schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
- Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25. Januar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines.
Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
- Ein Wahlschein zur Teilnahme an der Wahl wird auf Antrag ausgestellt. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
- eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
- eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses entstanden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. Februar 2026, 18.00 Uhr schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Wahlbehörde), Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf beantragt werden. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
In den Fällen nach Pkt. 7 a) und b) können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Personen, die einen Wahlschein erhalten haben, wird bei einer möglichen Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein zugestellt, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen wollen. Personen, die erst zur Stichwahl am 15. März 2026 wahlberechtigt sind, wird von Amts wegen ein Wahlschein erteilt.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf) oder durch Briefwahl teilnehmen.
- Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
- einen amtlichen Wahlumschlag
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt zur Briefwahl.
Diese Unterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.
Bei der Briefwahl hat der Wahlberechtigte im verschlossenen Wahlbriefumschlag
a) den Wahlschein
b) den Stimmzettel in einem verschlossenen Wahlumschlag
so rechtzeitig an die auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, werden den Briefwahlunterlagen beigefügt (Merkblatt zur Briefwahl).
Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson gegenüber der Wahlbehörde an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist.
Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Petershagen/Eggersdorf, den 01. September 2025
Gez.
Marco Rutter
Bürgermeister