Straßenbauprogramm 2020/29

Aussetzung Straßenbauprgramm

In der Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2025 wurde beschlossen, das Straßenbauprgramm 2020/29, Teil A "Bau von unbefestigten Anliegerstraßen", bis auf Weiteres auszusetzen.  

Ausgenommen davon ist das Straßenbauvorhaben Charlottenstraße West.

Die im Rahmen des Straßenbauprogramms vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen bis 2029 sind auf Grund der Baukostenentwicklung mit hohen zu erwartenden Investitionssummen verbunden. Dies hätte zur Folge, dass die beitragspflichtigen Anlieger mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert würden. Im Rahmen der bisherigen Rückmeldungen und Gespräche hat sich gezeigt, dass seitens der betroffenen Anlieger keine Zustimmung zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen besteht. Der Hauptgrund hierfür sind die hohen, zu erwartenden Anliegerbeiträge. Unter diesen Umständen erscheint es nicht Zielführend weitere Planungsprozesse für die im Straßenbauprogramm für die kommenden Jahresscheiben vorgesehene unbefestigten Anliegerstraßen einzuleiten. Durch die Aussetzung des Straßenbauprogrammes Teil A können zudem fest eingeplante Mittel für den Haushalt freigesetzt werden. Anstelle des Straßenbauprogrammes Teil A soll ein Unterhaltungskonzept der bestehenden Straßeninfrastruktur erstellt werden.

Die Charlottenstraße West soll aufgrund des Sonderfalls des Schulstandortes in Planung und Umsetzung fortgeführt werden. Derzeit werden noch weitere Möglichkeiten zum Ausbau geprüft. Wir sind bestrebt die möglochen Baukosten so gering wie möglich zu halten. Eine abschließende Klärung hierzu ist aber noch nicht gegegben.

Anpassung Straßenbauprogramm

Mit Beschluss vom 21.12.2023 hat die Gemeindevertretung die Neufassung des Straßenbauprogramms 2020/28, Teil A „Bau von unbefestigten Anliegerstraßen“ sowie die Erweiterung um die Jahresscheibe 2029 beschlossen.

Weitere Bauvorhaben außerhalb des SBP

Informationen zum Baumaßnahmen außerhalb des Straßenbauprogramms finden Sie hier.