Das Feuer im Garten ohne Ärger genießen
Ein Hinweis des Ordnungsamts zur Herbstzeit. Wenn die Tage kürzer werden und die Abende kühler, locken knisternde Feuer im Garten. Sie schaffen Wärme, Licht, Gespräch. Damit dieses Vergnügen sicher bleibt – und ohne Streit mit Nachbarn oder Behörden – weist das Ordnungsamt auf ein paar klare Regeln hin.
Was darf verbrannt werden?
Für Holzfeuer im Freien gilt: nur trockenes, naturbelassenes Holz – etwa gut durchgetrocknete Scheite. Frisch geschlagenes Holz braucht Luft und Zeit: ein bis zwei Jahre Lagerung, erst dann taugt es fürs Feuer.
Nicht verbrannt werden dürfen:
• Gartenabfälle wie Laub, Rasenschnitt sowie frischer Baum- oder Strauchschnitt – das Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten
• gestrichenes, lackiertes oder behandeltes Holz, Dachpappe, Spanplatten und Sperrholz – dabei entstehen schädliche Stoffe
Tipp: Gartenabfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.
Wie groß darf das Feuer sein?
Kleine Holzfeuer sind ohne Genehmigung erlaubt – der Holzhaufen höchstens einen Meter hoch und einen Meter breit. Für größere Feuer, etwa Osterfeuer, braucht es vorher eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt.
Sicherheit geht vor
- Halten Sie großen Abstand zu Gebäuden, Gartenhäusern und allen brennbaren Materialien – besonders zu Reetdächern und trockenen Flächen.
- Feuer im Wald und im Umkreis von 50 Metern zum Wald sind verboten. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4: ganz auf Feuer im Freien verzichten.
- Legen Sie um die Feuerstelle einen Schutzstreifen aus Sand oder Steinen an.
- Halten Sie Löschmittel bereit: Wasser, Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke.
- Niemals Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus verwenden – Explosionsgefahr!
- Beaufsichtigen Sie das Feuer, bis die Glut vollständig erloschen ist.
Rücksicht auf die Nachbarschaft
Rauch nervt – und schadet. Er entsteht vor allem bei feuchtem Brennmaterial und belastet Asthmatiker und Allergiker. Halten Sie großzügigen Abstand zur nächsten Wohnbebauung, besonders nahe Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen. Ein kurzer Hinweis an die Nachbarn vorab wirkt oft Wunder fürs Miteinander.
Auch an die kleinen Mitbewohner denken: In Holz- und Reisighaufen verstecken sich gern Igel, Jungvögel und andere Kleintiere. Schichten Sie den Haufen erst kurz vor dem Anzünden neu auf.
Die 10 goldenen Regeln im Überblick
- Höhe und Durchmesser des Holzhaufens: maximal 1 Meter
- Nur trockenes, naturbelassenes Holz verwenden
- Bei Trockenheit oder starkem Wind kein Feuer entzünden
- Abfälle gehören niemals ins Feuer
- Anzünden nur mit Holzspänen oder Grillanzündern
- Löschmittel immer griffbereit halten
- Niemals Brandbeschleuniger verwenden
- Ausreichenden Abstand zu Gebäuden einhalten
- Bei starker Rauchentwicklung das Feuer sofort löschen
- Das Feuer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen und ablöschen
Was passiert bei Verstößen?
Wer gegen die Verbrennungsvorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und riskiert Geldbußen bis zu 20.000 Euro. Das Ordnungsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln einzuhalten – im eigenen Interesse und zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahrenstufe und zu Luftreinhalteplänen finden Sie auf den Internetseiten des Landes Brandenburg. Bei Fragen zum Abbrennen eines Holzfeuers wenden Sie sich gern an Ihr Ordnungsamt.
Wir wünschen Ihnen gemütliche und sichere Herbstabende am Feuer!
Hanns Otto Brahms, Online Redakteur
Foto: Adobe Stock, No KI, von Mathias Spiekermann



