Vor der Säge

Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf weist freundlich darauf hin: Schonzeit, Artenschutz und Zuständigkeiten gelten auch außerhalb der Bebauungspläne

 

Der Herbst naht – und mit ihm die Zeit, in der viele Grundstückseigentümer Bäume fällen oder stark zurückschneiden möchten. Doch Vorsicht: Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten regelt das Bundesnaturschutzgesetz den Umgang mit Bäumen eindeutig.

Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf bittet alle Bürger, sich vor einer geplanten Fällung über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Schonzeit vom 1. März bis 30. September

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt während der Brut- und Setzzeit Vegetationsbestände, Gehölze, Bäume und lebende Zäune. Deshalb ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen zu fällen, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Das gilt auch für radikale Rückschnitte an Hecken und Sträuchern. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa um den Jahreszuwachs zu entfernen oder die Pflanzen gesund zu halten.

Der Grund: In den warmen Monaten brüten Vögel in Bäumen und Gehölzen. Wer trotzdem zur Säge greift, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Der Artenschutz gilt übrigens das ganze Jahr – besetzte Nester dürfen nie zerstört oder gestört werden.

Wer bearbeitet meinen Fällantrag?

Viele Anträge landen bei der Gemeinde, obwohl sie dort nicht bearbeitet werden können. Entscheidend ist die Lage des Grundstücks:

• Innerhalb eines festgesetzten Bebauungsplangebiets bleibt die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Ansprechpartner für Fällanträge.

• Außerhalb eines Bebauungsplangebiets ist seit der Aufhebung der gemeindlichen Baumschutzsatzung am 24. Oktober 2019 die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland in Seelow zuständig. Wenden Sie sich bitte direkt dorthin – die Gemeinde kann solche Anträge nicht bearbeiten und schickt sie zurück.

Fällung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben?

Steht die geplante Fällung im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung, bearbeitet die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland den Antrag im Rahmen des Bauantragsverfahrens. Reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Baumfällgenehmigung zusammen mit den Bauunterlagen dort ein.

Ihr Kontakt bei Fragen

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Märkisch-Oderland
Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
E-Mail: naturschutz@landkreismol.de
Ansprechpartner: Herr Krege, Tel. 03346 / 850 73-28

Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf
E-Mail: klima.naturschutz@petershagen-eggersdorf.de
Ansprechpartner: Herr Jahn, Tel. 03341 / 4149-524

 

Weitere Informationen finden Sie folgenden PDF´s

Informationsschreiben zum Umgang mit Baumfällungen

Antrag auf Gehölzrückschnitt und/oder –fällung des Landkreis Märkisch-Oderland

Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

 

Grün ist Lebensqualität

Bäume sind weit mehr als „nur Grün“: Sie spenden Schatten an heißen Tagen, kühlen unsere Orte, filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft und bieten Vögeln, Insekten und vielen Kleintieren ein Zuhause. Sie prägen das Bild von Petershagen/Eggersdorf und machen unsere Gemeinde lebenswert.

Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger: Gehen Sie sorgsam mit dem Grün in Garten und Flur um. Wer unsicher ist, ob eine Fällung erlaubt ist oder eine Genehmigung braucht, fragt am besten vorher nach – gern auch bei uns im Rathaus. Mancher Baum, der zur Kürzung anstand, lässt sich mit etwas Pflege und Geduld erhalten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Gemeinde auch künftig grün bleibt.

 

Hanns Otto Brahms, Online Redakteur