Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 01.04.2024

 Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für jeden zu gewährleisten, unabhängig von seinen persönlichen oder technischen Einschränkungen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://petershagen-eggersdorf.de/

Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

 Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf hat eine Behindertenbeauftragte
                    ernannt, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen engagiert.
  • Ein spezieller Menüpunkt „Leichte Sprache“ ist auf der Webseite vorhanden.
  • Die Inhalte auf der Webseite sind logisch aufgebaut und gegliedert.

 Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Vereinbarkeit:

mit WCAG 2.1 Level AA - teilweise

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Bilder:

Nicht alle auf der Webseite dargestellten Bilder haben Unterschriften und sind mit einem Alternativtext gekennzeichnet.

Verlinkungen:

Nicht alle Verlinkungen auf der Webseite sind mit einem leicht erkennbaren Alternativtext gekennzeichnet.

Kontraste:

Nicht alle Kontraste entsprechen AAA-Konformität

PDF-Dokumente:

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Edge
  • Chrome
  • Firefox
  • Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • PHP (Server)
  • Javascript (Browser)
  • HTML (Browser)
  • CSS (Browser)

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript

 Bewertungsmethoden

Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie Frau Brandau auf eine der folgenden Arten:

  • Telefon: 03341/41 49 -121
  • Email:  kathleen.brandau@petershagen-eggersdorf.de
  • Firmenanschrift: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8,
                            15345 Petershagen/Eggersdorf

 Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

 Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Herr Rutter
Bürgermeister