Wahlhelfer-/innen gesucht!

Im nächsten Jahr ist es wieder einmal so weit und es werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, welche sich dem wichtigen Ehrenamt des Wahlhelfers/der Wahlhelferin gewachsen fühlen.

Wann ist Ihr Einsatz gefragt?

Am 09. Juni 2024 stehen die Europawahl die Kreistagswahl und die für unsere Gemeinde besonders bedeutsame Gemeindevertreterwahl an.

Am 22. September 2024 wird dann ein neuer Landtag in unserem Land gewählt.

Konkret werden für die Durchführung der Wahlen und die Ermittlung der Wahlergebnisse in unseren 13 Urnenwahlbezirken Bürgerinnen und Bürger gesucht, welche bereit sind, ehrenamtlich als Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal mitzuwirken.

Warum sollten Sie Wahlhelfer werden?

Als Wahlhelfer haben Sie die Möglichkeit hautnah die Funktionsweise unseres demokratischen Systems zu erleben und zum Gelingen beizutragen.

Für das leibliche Wohl unserer Wahlhelfer wird bei den kommenden Wahlen wie gewohnt gesorgt. Zusätzlich wird ein Erfrischungsgeld gewährt. Jeder nicht bei der Gemeinde beschäftigte Wahlhelfer erhält ferner eine Arbeitgeberbescheinigung über seine Teilnahme, so dass gegebenenfalls auch eine Freistellung durch den Arbeitgeber in Betracht kommt.

Wer darf KEIN Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer darf nicht sein, wer

  • selbst Wahlbewerber ist,
  • Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder
  • Mitglied in einem anderen Wahlorgan z. B. im Wahlausschuss ist.

Interesse geweckt?

Interessierte werden gebeten, ihre Bereitschaft bei der Gemeinde

  • schriftlich (Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf),
  • telefonisch (03341 / 4149-900),
  • per E-Mail (wahlen@petershagen-eggersdorf.de) oder
  • persönlich zu bekunden.

Vordrucke für Bereitschaftserklärungen stehen Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde zur Verfügung oder können bei der Gemeinde angefordert werden.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde gern beratend zur Verfügung

Herr Stephan Schwabe/

Frau Amy Smith

03341 / 41 49 - 900

Stephan Schwabe und Amy Smith, Wahlbehörde

 

 

Hinweise für Wahlvorschlagträger

Ab sofort stehen den Wahlvorschlagsträgern für die Kommunalwahlen 2024 im Internet unter https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen-kw/ die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung zum Ausdrucken zur Verfügung.

Zugleich enthält der Formularserver die Möglichkeit, Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen.

Für die Wahlen der Vertretungen (Anlage 5a) ist der Formularserver wie folgt erreichbar: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index .

Wie kandidiere ich?

Möchten Sie sich in der Kommunalpolitik engagieren?
In diesem Flyer „Ich kandidiere!“ finden Sie Informationen der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung.

Auf der Webseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung finden Sie weiterführende Informationen unter:

https://politische-bildung-brandenburg.de/themen/hingehen-oder-nicht/kommunalwahlen-brandenburg