
Wahlabend
Die Auszählung der Wahlergebnisse am Wahlabend, 26.09.2021, können Sie unter diesem Link verfolgen.
Online-Wahlscheine
Online-Beantragung eines Wahlscheins
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 16.08.2021 00:00 Uhr bis 22.09.2021 12:00 Uhr.
Hier gelangen Sie zur Beantragung von Wahlscheinen.
Ihre Wahlbehörde, 13.08.2021
Bundestagswahl 2021
Hinweise für die Durchführung der Urnenwahl im Jahr 2021
Die in diesem Jahr anstehenden Wahlen stellen auch uns vor enorme Herausforderungen. Nicht nur, dass neben der Bundestagswahl auch die Wahl des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland stattfindet, fordert auch die aktuelle pandemische Lage allen alles ab. Die Wählerinnen und Wähler müssen sich auf veränderte Bedingungen einstellen, denn die besondere Lage wirkt sich auch auf die Organisation des Wahlablaufes aus, so dass wir hier die Gelegenheit nutzen und auf einige grundlegende Verhaltensweisen sowie die Organisation vor Ort aufmerksam machen.
Zunächst eine Dank an alle, die als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand tätig sind und eine Bitte an alle Wählerinnen und Wähler: Bitte respektieren Sie diese ehrenamtliche Tätigkeit und leisten den Anweisungen der Wahlvorstände unbedingt Folge. Die Wahlvorstände üben das Hausrecht aus und haben das Recht, aber auch die Pflicht, die Regeln durchzusetzen. Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen.
Eine gute Nachricht: Alle Wahllokale bleiben an den bisherigen Standorten bestehen. Dies bedeutet, dass Sie auch in diesem Jahr in Ihrem gewohnten Wahllokal Ihre Stimme abgeben können. Lediglich einzelne Räumlichkeiten in den Örtlichkeiten müssen vor dem Hintergrund der Abstandswahrung ausgetauscht werden. Aber hier auch keine Angst: Wir werden die Beschilderung umfassend an die geänderten Wege anpassen. Stichpunkt geänderte Wegeführung: Es wird so sein, dass der Zugang und der Ausgang zu den Gebäuden respektive den Wahllokalen getrennt erfolgt. Dies bedeutet, dass das einige Gebäude über einen anderen Weg verlassen werden muss, als es betreten wird. Deshalb die Bitte, vor dem Gang zum Wahllokal zu prüfen, welche Nummer der Wahlbezirk hat. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen. Dann einfach nur den Ausschilderungen auf dem Grundstück folgen.
Eine Besonderheit betrifft den Standort Grundschule im Ortsteil Petershagen (Wahlbezirke 04 und 05). Hier wird der Zugang und das Verlassen zum Grundstück nur über die Mittelstraße möglich sein. Ein Zugang über die Dorfstraße ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Weg zu diesen Wahllokalen.
Obwohl das Infektionsgeschehen derzeit abebbt ist zu erwarten, dass bestimmte Hygieneregelungen auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl weiterhin Bestand haben werden. Bitte stellen Sie diese nicht in Frage. Deshalb:
- Nutzen Sie den gesamten Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wahlhandlung
- Tragen Sie vom Betreten bis zum Verlassen des Geländes, auf dem sich das Wahllokal befindet, eine OP/FFP2-Maske
- Halten Sie in Gebäuden ausreichend Abstand zu anderen Personen ein
- Beachten Sie die angebrachten Abstandsmarkierungen
- Kommen Sie nur zur Wahl, wenn Sie keine Symptome einer Erkrankung aufweisen
- Desinfizieren Sie sich vor dem Betreten des Wahllokals die Hände
- Führen Sie die Wahlhandlung zügig durch
- Bleiben Sie auf den gekennzeichneten Wegen
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Wahlvorstandes
- bringen Sie, wenn möglich, Ihren eigenen Kugelschreiber mit farbneutraler Mine (schwarz/blau) mit.
Neben der Möglichkeit, im Wahllokal seine Stimme abzugeben, können Sie selbstverständlich auch das Angebot der Briefwahl nutzen. Hierzu einfach den entsprechenden Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt an die Wahlbehörde zurücksenden oder aber online einen Wahlschein beantragen. Die Online-Beantragung wird nach Versendung der Wahlbenachrichtigungen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.doppeldorf.de verfügbar sein. Sie bekommen dann die Unterlagen bequem nach Hause geschickt und können in Ruhe Ihre Stimme abgeben.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Mitwirkung und Ihrem Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen die Wahlen ordnungsgemäß abzuwickeln. Dafür danken wir Ihnen bereits jetzt.
Ihre Wahlbehörde der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Mike Salzwedel Manuela Jenzewski
10.08.2021
Liebe Wahlhelfer*Innen,
da uns in der letzten Zeit immer wieder Nachfragen bezüglich der Impfpriorisierung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Wahlhelfer*Innen erreichen, nutzen wir die Gelegenheit, Sie über den derzeitigen Stand zu informieren.
Zunächst jedoch ein großes Danke an alle Bürgerinnen und Bürger, welche uns auch in diesem Jahr wieder zahlreich bei der Abwicklung der Wahlen zur Seite stehen.
Gern unterstützen wir unsere Wahlhelfer*Innen bei der Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung. Derzeit ist es jedoch so, dass nur bestimmte Personen aus der Prioriätsgruppe 3, in welcher auch die Wahlhelfer geführt werden, anspruchsberechtigt sind. Wahlhelfer sind es Stand heute jedoch noch nicht. Die Gruppen der Impfberechtigten sind unter dem Link: Priorisierungen | Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 im Land Brandenburg (brandenburg-impft.de) einsehbar. Gleichwohl sind wir derzeit dabei, die zu erwartende Freigabe für die Gruppe der Wahlhelfer vorzubereiten.
Für den Nachweis der Impfberechtigung ist nach Abstimmung mit dem Landeswahlleiter eine Berufung in einen Wahlvorstand erforderlich. Diese Berufungen werden aktuell vorbereitet. Wir denken, dass wir diese noch in dieser Woche versenden werden. Mit dem Berufungsschreiben sollte dann ein Impftermin vereinbart werden können, wenn die Freigabe der Wahlhelferimpfung durch den Impfstab des Landes Brandenburg erfolgt. Letzter Stand ist, dass voraussichtlich Ende Mai die Wahlhelfer bei der Impfpriorisierung zu berücksichtigen sind.
Am 4. Mai 2021 wurde zudem die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca aufgehoben. Dies bedeutet, dass dieser Impfstoff auch ohne entsprechenden Nachweis über die Hausarztpraxen nach ärztlichem Ermessen verimpft werden kann. Wir wissen natürlich, dass es schwierig wird, einen entsprechenden Termin zu finden, möchten aber auch auf diese Möglichkeit hinweisen.
Sollte sich an der aktuellen Situation im Hinblick auf die Impfpriorisierung etwas ändern, erfahren Sie es hier.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Wahlbehörde, 05.05.2021
Am 26. September 2021 werden wieder die Abgeordneten für den Bundestag gewählt. In unserem Landkreis ist damit auch die Direktwahl des Landrates verbunden. Sollte für die Wahl des Landrates eine Stichwahl erforderlich sein, findet diese voraussichtlich am 17. Oktober 2021 statt. Zur Besetzung unserer 13 Urnenwahllokale werden für beide Termine wieder Wahlhelfer gesucht.
Als Mitglied eines Wahlvorstandes leisten Sie mit Ihrer verantwortungsvollen ehrenamtliche Tätigkeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie.
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es u. a. die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Dabei sind Sie nicht allein, wir werden darauf achten, dass erfahrene Wahlhelfer erstmals Tätigen zur Seite stehen. Auch werden wir versuchen Ihre Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder einer bestimmten Funktion zu berücksichtigen. Leider wird uns dies nicht in jedem Fall gelingen, sodass wir auf Ihr Verständnis hoffen, wenn es einmal nicht mit dem gewünschten Einsatzort klappt.
Die Wahllokale sind von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Nach Schließung der Wahllokale werden die abgegebenen Stimmen von alle Wahlhelfern ausgezählt. Zur Vorbereitung auf Ihre Aufgaben führen wir Informationsveranstaltungen durch, in denen wir Ihnen das Verfahren erläutern und natürlich auch alle Fragen beantwortet werden.
Eine große Herausforderung werden die besonderen Bedingungen der derzeitigen Pandemielage sein. Ich möchte Ihnen aber schon jetzt versichern, dass wir alle erforderlichen Hygienevorschriften einhalten werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bereitschaft bei der Gemeinde (Am Markt 8, 153145 Petershagen/Eggersdorf) schriftlich, telefonisch (0 33 41 / 41 49 -900), per E-Mail (wahlen@petershagen-eggersdorf.de) oder persönlich zu bekunden.
Den Vordruck für die Bereitschaftserklärung finden Sie hier.
Dieser kann auch bei der Gemeinde angefordert werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Rufnummer
33 41 / 41 49 - 900 gern beratend zur Verfügung.
Mike Salzwedel, Wahlbehörde