
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen-Nord“, Änderungsbereich „Bahnhofsvorplatz“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen-Nord“, Änderungsbereich „Bahnhofsvorplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 11.02.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen-Nord“, Änderungsbereich „Bahnhofsvorplatz“, mit dem Entwurf der Begründung bestätigt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Ziel der Planung ist die Neugestaltung des nördlichen Bahnhofsumfeldes zur Verbesserungen der Umsteigebeziehungen im ÖPNV.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen-Nord“, Änderungsbereich „Bahnhofsvorplatz“ und des Entwurfs der Begründung erfolgt neben der Einsichtnahme auf dieser Internetseite der Gemeinde außerdem noch bis einschließlich 06. April 2021 im Fachbereich Bauen der Gemeindeverwaltung (Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf). Aufgrund der besonderen Situation werden die Unterlagen in einem separaten Raum im Rathaus (OT Eggersdorf) zugänglich gemacht. Dieser Raum kann aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge durch die Bürger*innen nur einzeln betreten werden. Wir empfehlen zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03341/4149-523 oder per E-Mail an marco.kirchhoefer@petershagen-eggersdorf.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsumfeld S-Bahnhof Petershagen-Nord“, Änderungsbereich „Bahnhofsvorplatz“ und dem Entwurf der Begründung schriftlich oder per E-Mail vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Planzeichnung der 3. Änderung - Entwurf
- Begründung der 3. Änderung - Entwurf
- Potentialeinschätzung der Verkommen geschützter Tierarten
- Schalltechnische Untersuchung