Volksbegehren und Volksentscheid
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie in Deutschland und ein Teil der Volksgesetzgebung. Andere sind die Volksinitiative und der Volksentscheid/-abstimmung.
Das Volksbegehren ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Landesparlament – zu führen, muss in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorliegen. In Brandenburg sind es mindestens 80.000.
Die Unterstützung des Volksbegehrens erfolgt bei den Abstimmungsbehörden (den Ämtern und amtfreien Gemeinden) durch die Eintragung in amtliche Eintragungslisten - in Oranienburg liegen diese Listen üblicherweise beim Bürgeramt aus. Am Volksbegehren in Brandenburg können sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Monat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Bei einem erfolgreichen Volksbegehren bleibt das Parlament in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürgerinnen und Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit, einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids.
(Quellen: www.wikipedia.de; www.landtag.brandenburg.de)